Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Herr Dr. Wohlmeiner hat eine D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt). Das bedeutet, dass in der Praxis Schulunfälle, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle über die Unfallversicherungsträger untersucht und behandelt werden dürfen.

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