Privatärztliche Leistungen

Nahezu alle bisher aufgeführten Leistungen können bei Privat-Versicherungen in Anspruch genommen werden. Grundlage hierzu ist die amtliche Gebührenordnung (GOÄ).

Auch gesetzlich Versicherte können sich als Privatpatient im Wege der sog. Kostenerstattung untersuchen und behandeln lassen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, dies vorher mit ihrer Krankenkasse zu vereinbaren.

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